Freundeskreis Werner Feld

Das Handlungskonzept Wohnen und das Wohnflächenprogramm der Stadt Bochum

... wir haben es uns einmal ganz genau angesehen:

Infos zum Handlungskonzept Wohnen der Stadt Bochum als PDF

Das Handlungskonzept Wohnen (HKW) [28] will die folgenden Fragen für die Stadt Bochum beatworten:

  1. Wie wollen wir zukünftig wohnen?
  2. Wie entwickelt sich die Bevölkerung in Bochum?
  3. Wie groß ist der Bedarf an Wohnungen in den nächsten Jahren?
  4. Welche Arten von Wohnungen werden besonders gebraucht?

Sieht man sich das HKW einmal etwas genauer an, stellt man fest, dass insbesondere die Beantwortung der Frage nach dem zukünftigen Bedarf an Wohnungen auf einer Reihe von Annahmen basiert.

 

Während u.a. der Regionalverband Ruhr und Wegweiser Kommune für Bochum sinkende Bevölkerungszahlen für die nächsten Jahrzehnte prognostizieren, rechnet sich das HKW mit der Bevölkerungswachstumsvariante 3 Chancen aus, in den nächsten Jahren Familien aus den Nachbarstädten abwerben und im großen Stil in Bochum angesiedelt zu könnten.

 

Das HKW schätzt auf Grundlage der ohnehin schon ambitionierten Bevölkerungswachstumsprognose einen Wohnbedarf von 800 Wohneinheiten pro Jahr – 200 davon mit Mitteln der Wohnraumförderung, um der Abnahme am belegungsgebundenen Wohnraum sowie der Zunahme im unteren Preissegment effektiv entgegen zu wirken.

Weiter geht das HKW davon aus, dass knapp die Hälfte des Bedarfs durch Sanierung und Modernisierung von leerstandsbedrohten Wohneinheiten gedeckt werden kann.

Nicht aufgegriffen wird die Frage, was mit dem freigewordenen Wohnraum der von 1998 bis 2013 um ca. 22.370 Personen rückläufigen Bevölkerung geschehen ist. Nimmt man an, dass im Zeitraum 1998 bis 2010 im Durchschnitt 5 Personen pro Wohneinheit wohnten, stünden rein rechnerisch 5.950 Wohneinheiten zur Umnutzung zur Verfügung.

Immobilien-Wegwerfgesellschaft

Die Erkenntnis des HKW, dass Wohnraum im Bestand mangels Anpassung an die sich ändernden Anforderungen der Wohnungssuchenden in den nächsten Jahren zum Leerstand von Übermorgen werden könnte, wird von der Stadt Bochum ignoriert. Im Ausschuss für Planung und Grundstücke wurde am 03.07.2018 im Zusammenhang mit einem Bericht über die verhaltene Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Sanierung von Altbauwohnungen die mündliche Anfrage gestellt, ob die Stadt Bochum die Eigentümer von in Frage kommenden Mietwohnungen über die Gefahr des Leerstands und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln informiert geantwortet, dass sich die Vermieter darum schon selbst kümmern müssten.


[28]

Auch in der Beschlussvorlage zu Schaffung von neuen Wohnraum (kurz "Wohnflächenprogramm" / Beschlussvorlage Nr. 2081415) [29] ignoriert die Stadt Bochum die Möglichkeit, durch bedarfsgerechte Sanierung oder Vollsanierung für die Zukunft fit zu machen. Vorgeschlagen wird der Neubau von Wohnsiedlungen auf vorgenutzten Brachflächen oder auf der „grünen Wiese“:

Der Verdacht liegt nahe, dass es einfacher ist, Großinvestoren für Neubaumaßnahmen auf großen Brachflächen zu gewinnen, statt eine Vielzahl punktueller Neubau- oder Sanierungs-maßnahmen im Bochumer Stadtgebiet durchführen zu lassen:

Nachhaltiges Bauen geht anders: Aufgrund der mangelnden Barrierefreiheit der Wohnhäuser auf möglichst kleiner Grundfläche können die Immobilienkäufer von heute ihre Immobile im Alter nicht mehr selbst bewohnen. Auf der Strecke bleiben die Vermieter, die heute verpassen, ihre Mietwohnungen an den sich änderten Bedarf anzupassen und die Bochumer Freiflächen mit unübersehbaren ökologischen Folgen, denn schon heute zählt Bochum mit einem Versieglungsgrad von über 70 % zu den am dichtesten bebauten Städten des Ruhrgebietes.

Ist das verantwortungsvolles Haushalten mit der immer rarer werdenden, ökologisch bedeutsamen Ressource „Freifäche“, die mit schützenswerten Böden, Versickerungsfläche für Regenwasser und Klimafunktionen wichtige Aufgaben für die Bochumer Bürger übernimmt?

Die Fraktion der "FDP & Stadtgestalter" haben zur Beschlussvorlage Nr. 2081415 [29] einen Änderungsantrag [30] eingebracht, über den der Rat der Stadt Bochum zusammen mit der Beschlussvorlage am 27.09.2018 entscheiden soll.