Fakt ist ...

Die Erschließung der Fläche des WernerFeldes als Allgemeiner Siedlungsbereich mit wohnverträglichem Gewerbe



Bis April 2018 wurde sowohl von Seiten der Stadt Bochum wie auch von Seiten des Regionalverband Ruhr immer wieder diskutiert, das WernerFeld als Gewerbe- und Wohngebiet umzunutzen (siehe hierzu im Blog und auf dieser Seite weiter unten).

Die Beschlussfassung für den Regionalplan

Im April 2018 veröffentlichte der Regionalverband Ruhr (RVR) seine Beschlussfassung für den zukünftigen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP), der in der Presse verheißungsvoll angekündigt wurde.

Sieht man sich den Beschlussfassung [24] (Blatt 22 und 15) jedoch einmal genauer an, so findet man im Raum Bochum zahlreiche Flächen - darunter auch das Werner Feld, die für die Bebauung durch Allgemeine Siedlungsbereiche (incl. wohnverträglichem Gewerbe) verplant sind.

Was passiert jetzt?

Der RVR hat für den RFNP Planungshoheit und kann daher Flächen, die nach seinen Maßstäben für Gewerbe, Industrie oder Siedlungsbereiche geeignet sind, benennen.

Für die endgültige Ausweis ung von Flächen ist ab voraussichtlich August 2018 ein sechsmonatiges formelles Beteiligungsverfahren zwischen dem RVR, den Kommunen, also auch der Stadt Bochum, und anderen Interessierten vorgesehen.

Das heißt für uns, die wir das WernerFeld erhalten möchten, dass wir in den nächsten Wochen eine fachlich und am Landesentwicklungsplan orientierte Argumentationskette gegen die Bebauung des WernerFeldes aufsetzten und an den Regionalverband schicken werden.

Informationen über die Freiflächen, die in Bochum von RVR zur Umnutzung verplant werden, finden Sie hier ... .

Planungen zur Änderung der Landesentwicklungsplanung durch die schwarz-gelbe Landesregierung NRW
Flächenverbrauch fördern statt bremsen!

Ungemach droht den Freiflächen in NRW u.a. durch Pläne der schwarz-gelben Landesregierung, Änderungen in der Landesentwicklungsplanung umzusetzen, die den Freiflächenverbrauch fördern statt bremsen sollen.
Ein sehr deutliches Zeichen hierfür ist die ersatzlose Streichung des Grundsatzes der flächensparenden Siedlungsentwicklung, nach dem bis zum Jahr 2020 der tägliche Flächenverbrauch auf 5 ha (= ca. 5 Fußballfelder) und langfristig auf Null reduziert werden sollte (siehe [22], Ziel 6.1-2, Seite 10)).

Was hatte die Stadt Bochum ursprünglich geplant?

Die Verwaltung der Stadt Bochum hatte 2016 einen Pool von Flächen für die Auswahl möglicher Gewerbe- und Wohngebiete aufgestellt (weitere Infos hier ...). Das Werner Feld und der Güterbahnhof Langendreer waren von Anfang an Bestandteil dieses Pools.

Anders als beim Güterbahnhof wurden mit der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 13.10.2016 [5] die Flächen des Werner Feldes zunächst nicht als Bereich für gewerbliche- und industrielle Nutzung (GIB) und allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) in den Regionalplan Ruhr aufgenommen. In der Beschlussvorlage [5, Seite 5 ganz unten] werden beide Flächen (GIB 4-5 und ASB 4-3) als Sonderfall gesehen, da für die Erschließung die Nord Variante (Umgehung Somborn) erforderlich ist. Erst wenn hier Klarheit besteht, können die beiden Flächen in den Regionalplan Ruhr aufgenommen werden. Diese Bewertung fällt anders aus, als im Falle des Güterbahnhofs, für den ja auch noch keine ausreichende Verkehrserschließung besteht.